Spendenbescheinigung beantragen

Spenden bitte banküblich überweisen auf Konto:
UNABHÄNGIG für Volksentscheide  (DE32 7209 0000 0000 0873 78)  VR-Bank Augsburg-Ostallgäu eG

Spenden reduzieren ihre Steuerlast! Nach § 34g Nr.2 EStG mindert sich die Steuer um 50% des Spendenbetrags (ggf. zzgl. Soli und Kirchensteuer). Der jährliche Höchstbetrag liegt pro Person bei 1.650 EUR (bei Zusammenveranlagung daher 3.300 EUR).

Die steuerliche Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) übersenden wir Ihnen nach Eingang der Spende an Ihre E-Mail-Adresse wie nachfolgend beantragt spätestens nach Jahresende:  *Pflichtfelder bitte unbedingt ausfüllen






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