Budget-Eröffnung |
Spenden reduzieren die Steuerlast lt. § 34g Nr. 2 EStG um 50% des Spendenbetrags (ggf. zzgl. Soli und Kirchensteuer). Der jährliche Höchstbetrag für Spenden an Wählergruppen liegt pro Person bei 1.650 EUR (Zusammenveranlagung = 3.300 EUR).