Volksabstimmungen

Wichtige Entscheidungen?   Nicht ohne uns Bürger!

Wichtige politische Fragen dürfen nicht gegen das Volk entscheiden werden. Wir Bürger brauchen ein verfassungsrechtlich gesichertes Recht auf Volksentscheide. Vorbildlich ist hier die Bayerische Verfassung: Sie gewährt ihren Bürgern weitreichende Mitspracherechte z. B. auch über die Auflösung des Landtags. Selbstverständlich ist sie durch einen Volksentscheid legitimiert worden und jede Änderung bedarf einer Zustimmung von 2/3 der Bürgerschaft.

Abstimmungen müssen grundsätzlich zu allen Themen zulässig sein, über die auch Abgeordnete entscheiden dürfen. Wir fordern das auch ausdrücklich für Steuer- und Finanzfragen – für Bürgerinnen und Bürger darf es keine Politikverbote geben – die Frage der jeweiligen Finanzierung darf jedoch nicht ungeklärt bleiben. Bei Änderungen des Grundgesetzes oder der Übertragung von Hoheitsrechten (z. B. Euro-Einführung) fordern wir eine Abstimmungsrecht der Bevölkerung.

Abstimmungen sind auf wichtige Themen zu beschränken, deshalb halten wir es für unverzichtbar, entsprechende Hürden einzubauen. Ob die Grenze bei 100.000 oder 1 Mio. Unterschriften gezogen wird und wie andere Details geregelt werden, bleibt im politischen Raum zu klären. Wir haben dazu ein klares praxisgerechtes Konzept als Diskussionsgrundlage.

Wahlen und Abstimmungen bilden eine Einheit. Bürger haben dabei immer drei gleichberechtigte Alternativen:  JA – NEIN – ENTHALTUNG. Eine Mindestbeteiligung/Quorum lehnen wir daher ab. Wir wollen keine „Schlafmützen“-Demokratie fordern sondern Bürger stärker für Politik aktivieren. In einer echten Demokratie sind politische Entscheidungen Teil der menschlichen Existenz. Jeder hat das Recht mit zu entscheiden, trägt dafür aber auch die Verantwortung.

Wahl- und Abstimmungstermine auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sollten jährlich auf ein bis zwei Termine zusammengelegt werden. Bei Bedarf sollen an diesen Terminen dann  bundesweite Volksentscheide abgehalten werden. Der finanzielle und organisatorische Aufwand wird so begrenzt, was einer sparsamen Haushaltsführung entspricht.

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