Spenden reduzieren ihre Steuerlast! Nach § 34g Nr.2 EStG mindert sich die Steuer um 50% des Spendenbetrags (ggf. zzgl. Soli und Kirchensteuer). Der Höchstbetrag pro Person und Jahr liegt bei 1.650 EUR (bei Zusammenveranlagung: 3.300 EUR).
Spenden bitte banküblich überweisen auf Konto:
UNABHÄNGIG für Volksentscheide (DE32 7209 0000 0000 0873 78) VR-Bank Augsburg-Ostallgäu eG
Die steuerliche Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) übersenden wir nach Eingang der Spende – spätestens zu Beginn des Folgejahres – an Ihre E-Mail-Adresse wie nachfolgend beantragt:
*Pflichtfelder bitte unbedingt ausfüllen