Finanzierung
Grundwerte
Projektgruppen können frei entstehen, orientieren sich aber an Zielen und Werten unserer Wählergruppe und unterliegen unserer Satzung. Sie können jederzeit auch von außerhalb unserer Wählergruppe initiiert und mit Partnerorganisationen umgesetzt und fortentwickelt werden. Der Projektgruppen-Vorstand kann eigene Beiträge und Umlagen festlegen.
Mitgliedschaft in der Projektgruppe, Beiträge
Die Mitgliedschaft in einer Projektgruppe ist nicht an die Mitgliedschaft in unserer Wählergruppe gebunden, sondern allein an unsere Grundwerte. Der Vorstand einer Projektgruppe beschließt über Aufnahme und Ausschluss in eigener Zuständigkeit; bei Fehlverhalten hat er Mitglieder auf Antrag unserer Wählergruppe aber auszuschließen.
Haushaltsgrundsätze, Verantwortlichkeit, Rechnungslegung
Finanzen sowie Rechnungslegung richten sich nach den Grundsätzen wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung sowie ordnungsmäßiger Buchführung; die rechtlichen Vorgaben der Wählergruppe sind dabei zu beachten und von dieser zu überwachen.
Der Vorstand von Projektgruppen hat online jederzeit Einblick und Zugriff auf alle Budgets der Projektgruppe. Alle Mitglieder, Aktiven und sonstige Hilfspersonen sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz verpflichtet.
Zuwendungen
Zuwendungen an die Projektgruppe können über unsere Wählergruppe erfolgen. Diese Zuwendungen stellen wir der Projektgruppe als Zuschuss zur Verfügung. Zweckgebunden geleistete Zuwendungen sind entsprechend einzusetzen. Nach PartG oder Satzung unzulässige Zuwendungen dürfen nicht angenommen werden.
Für Zuwendungen senden wir dem Budget-Verantwortlichen der Projektgruppe die steuerlichen Zuwendungsbescheinigungen bis Februar des Folgejahres zur Verteilung an ihre Spender zu.
Einnahmen, Ausgaben, Zweckgebundene Budgets
Neben dem Budget für die Projektgruppen richten wir für bestimmte Zwecke (Wahlkreise, Aufgaben usw.) bei Bedarf auch zusätzliche Budgets ein. Für jedes Budget ist ein Budget-Verantwortlicher zu benennen.
Budget-Mittel werden vom jeweiligen Budget-Verantwortlichen verwaltet, der sein Budget online jederzeit einsehen kann; er genehmigt die Ausgaben sowie ggf. auch Überträge auf andere Budgets, die dort ungekürzt gutgeschrieben werden.
Budgetmittel dürfen nur mit Genehmigung des Budget-Verantwortlichen verwendet werden. Erstattet oder bezahlt werden dürfen lt. Satzung der Wählergruppe nur Kosten für staatspolitische Zwecke (Wahlwerbung, politische Bildung, sonstige politische Betätigung u.ä.).
Der zuständige Budget-Verantwortliche prüft eingehende Anträge auf Kostenerstattung, die unter Vorlage steuerlicher Belege per Vordruck zu beantragen sind. Liegen ordnungsgemäße Belege vor und reicht die Budget-Deckung aus, genehmigt er den Antrag; strittige Fälle entscheidet der Projektgruppen-Vorstand mit Vetorecht der Wählergruppe. Nach Genehmigung übermittelt der Budget-Verantwortliche den Antrag zur Auszahlung an die Wählergruppe, die nur noch formelle Voraussetzungen prüft.
Wer eine Budget-Überziehung entweder beantragt oder genehmigt hat, ist für alle damit verbundenen Aufwendungen und Kosten (jeweils einzeln und in vollem Umfang) haftbar. Für abgeschlossene Verträge haftet, wer den jeweiligen Vertrag persönlich unterzeichnet hat. Keine Haftung besteht, soweit diese von einem anderen Entscheidungsträger durch verbindlichen gültigen Beschluss übernommen wurde.
Regelung zur Beendigung des Arbeitskreises
Bei einer Auflösung sind vorhandene Budgetmittel der Projektgruppe auf andere Budgets zu übertragen.