Fragen/Antworten zu Unterstützer-Unterschrift

Fragen/Antworten zu Unterstützer-Unterschriften

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, zum Zeitpunkt der Unterschrift in Deutschland gemeldet und mindestens 18 Jahre alt ist, kann eine Kandidatur in seinem Wahlkreis unterstützen.

Sollten Sie nicht wissen, welchem Wahlkreis Sie bei der Bundestagswahl 2025 zugeordnet sind (z.T. wurden Wahlkreise neu zugeschnitten!), können Sie das mit der Wahlkreis-Übersicht herausfinden.

Damit Ihre Unterschrift zählt, benötigen wir das Formular im Original. Bitte senden Sie es bis spätestens 15.1.2025 per Post direkt an unsere Kandidaten.

Ja, ohne diese Information (Pflichtfelder) kann das Wahlamt nicht überprüfen, ob Sie wahlberechtigt sind. Ihre Unterschrift wird damit ungültig.

Ja, bei jeder Wahl kann man jeweils einen Kandidaten (Erststimme) und eine Liste (Zweitstimme) unterstützen.

Alle Details dazu finden Sie auf der Rückseite des Unterstützungsunterschriftenformulars. Soweit das Wahlrecht noch nicht bestätigt ist, legen wir die Formulare zur Überprüfung Ihrer Wahlberechtigung dem zuständigen Meldeamt vor und leiten danach alle Unterlagen und Formulare dem jeweiligen Wahlamt zu.

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