Fragen/Antworten zu Unterstützer-Unterschriften
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Unterstützungsunterschrift zu leisten?
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, zum Zeitpunkt der Unterschrift in Deutschland gemeldet und mindestens 18 Jahre alt ist, kann eine Kandidatur in seinem Wahlkreis unterstützen.
Wie finde ich heraus, in welchem Wahlkreis ich wähle?
Sollten Sie nicht wissen, welchem Wahlkreis Sie bei der Bundestagswahl 2025 zugeordnet sind (z.T. wurden Wahlkreise neu zugeschnitten!), können Sie das mit der Wahlkreis-Übersicht herausfinden.
An wen muss ich das ausgedruckte und unterschriebene Formular schicken?
Damit Ihre Unterschrift zählt, benötigen wir das Formular im Original. Bitte senden Sie es bis spätestens 15.1.2025 per Post direkt an unsere Kandidaten.
Kann ich für mehrere Kandidaten unterschreiben?
Nein, Sie dürfen pro Wahl nur einen Vorschlag zur Kandidatur durch Ihre Unterschrift unterstützen. Sollten Sie weitere Wahlvorschlägen unterstützen, werden damit alle Unterstützungen ungültig. Zusätzlich können Sie aber einen Vorschlag für die Zweitstimme (Landesliste einer Partei) unterstützen.
Muss ich mein Geburtsdatum und meine Anschrift (Hauptwohnung) wirklich angeben?
Ja, ohne diese Information (Pflichtfelder) kann das Wahlamt nicht überprüfen, ob Sie wahlberechtigt sind. Ihre Unterschrift wird damit ungültig.
Darf ich unterschreiben, wenn ich schon bei einer anderen Wahl unterschrieben habe?
Ja, bei jeder Wahl kann man jeweils einen Kandidaten (Erststimme) und eine Liste (Zweitstimme) unterstützen.
Werden meine persönlichen Daten gespeichert?
Alle Details dazu finden Sie auf der Rückseite des Unterstützungsunterschriftenformulars. Soweit das Wahlrecht noch nicht bestätigt ist, legen wir die Formulare zur Überprüfung Ihrer Wahlberechtigung dem zuständigen Meldeamt vor und leiten danach alle Unterlagen und Formulare dem jeweiligen Wahlamt zu.