Budget-Eröffnung



    Spenden reduzieren die Steuerlast lt. § 34g Nr.2 EStG um 50% des Spendenbetrags (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer). Der jährliche Höchstbetrag für solche Spenden liegt pro Person bei 1.650 EUR (Zusammenveranlagung = 3.300 EUR).

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