Parteispenden

Parteispenden sinnvoll einschränken

Angestrebte Änderung:
Parteien sollen Spenden von juristischen Personen (Firmen, Verbänden usw.) über 500 EUR nicht mehr annehmen dürfen. Zu erreichen wäre das durch einen kleinen Zusatz in § 25 Abs. 2 Parteiengesetz (verbotene Spendenannahme) durch Hinzufügung einer Nr. 9:

Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen sind ausgeschlossen:

1. – 8. …

9. Spenden von mehr als 500 EUR, soweit sie nicht von natürlichen Personen stammen.

…eine kleine Änderung, aber eine große Wirkung!

Zeitlicher Ablauf:

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